Grundsteuerreform
Was ist die Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer in Deutschland auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zu zahlen hat. Auf Mieter kann sie umgelegt werden. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden, mit einem bundesweiten Aufkommen von rund 14 Mrd. Euro im Jahr 2020.
Gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Die Verwaltung der Steuer ist auf zwei Gebietskörperschaften aufgeteilt: die Finanzämter der Bundesländer stellen als Bemessungsgrundlage den Einheitswert fest sowie den Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wenden die Gemeinden einen von ihnen festgelegten Hebesatz an und setzen die Steuer mittels Steuerbescheid fest. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus.
In aller Kürze zur Grundsteuerreform
Stichtag der Neubewertung 01.01.2022
Stichtag Zahlung der neuen Grundsteuer: 01.01.2025
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts: Muss elektronisch per ELSTER beim Finanzamt eingereicht werden – Frühstens ab 01.07.2022 und bis spätestens 31.10.2022
Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Die Berechnung mit Hilfe der veralteten Einheitswerte führte dazu, dass gleichartige Grundstücke mit unterschiedlichen Grundsteuern besteuert wurden. Da dies ein eindeutiger Verstoß des Grundgesetzes der „Gleichbehandlung“ ist wurde die Verwendung der veralteten Einheitswerte im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig befunden.
Aus diesem Grund wurde im Jahr 2019 eine Grundsteuerreform beschlossen und auf den Stichtag 01.01.2022 werden bundesweit alle von der Steuerpflicht betroffenen Grundstücke allein für Grundsteuerzwecke neu bewertet.
Grundlage dafür ist dann ein neuer Grundsteuerwert sowie neue Steuermesszahlen die dann zur neuen Ermittlung der Grundsteuer herangezogen werden.
Was Du als Eigentümer tun musst
Für die Neubewertung benötigt das Finanzamt für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundstückwerts“. Die Erklärung muss frühstens ab dem 01.07.2022 und bis spätestens 31.10.2022 elektronisch per ELSTER übermittelt werden.
Damit wir als Steuerberater für Dich tätig werden können benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben:
Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens
Eigentumsverhältnisse
Grundstücksart (unbebaut / Wohngrundstück, andere Bebauung)
Fläche des Grundstücks
ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
mehrere Gemeinden (Ja/Nein)
Mieteigentumsanteil (Zähler/Nenner)
Nutzungsart
Baudenkmal (Ja/Nein)
ggf. Abbruchverpflichtung
Aus den vollständigen Daten erstellen wir anschließend die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts.
Solltest Du Fragen zum Thema haben oder eine persönliche Beratung wünschen, dann vereinbare gerne einen Termin mit uns.