Steuergerechtigkeit?!
Es ist leicht, Steuern zu kritisieren. Als gerecht empfindet vermutlich kaum einer die Einkommen-, doppelte Renten-, Umsatz-, Körperschaft-, Grunderwerb- oder Lohnsteuer. Um Steuergerechtigkeit zu erreichen, bedarf es grundlegender Reformen auch über Ländergrenzen hinweg, einer Reform des internationalen Steuersystems, um zu verhindern, dass transnationale Konzerne im großen Stil Steuern vermeiden und hinterziehen. Doch auch der wirtschaftliche Erfolg neuer digitaler Geschäftsmodelle hängt oft nicht mehr an der Präsenz in einem Staat. Doch möglicherweise erreicht die internationale Steuerpolitik einen Wendepunkt: Das von 140 Staaten unterstützte Pillar-Projekt der OECD strebt eine Neuordnung der internationalen Besteuerung an. Viele sprechen von der kommenden Revolution im internationalen Steuerrecht. Seit Mitte Oktober liegen die konkreteren Rahmenbedingungen der OECD vor. Wir verfolgen die Entwicklungen und blicken mit der aktuellen Ausgabe zunächst mal auf die Steuern in der Kritik.
Doppelt besteuert: Der Bundesfinanzhof hat im Mai, erstmals live im Fernsehen ein Urteil verkündet, bei dem die Steuergerechtigkeit gleich zweimal im Vordergrund stand. Zunächst in sachlicher Hinsicht, wonach gleiche steuerliche Leistungsfähigkeit nicht ungleich besteuert werden darf, und darüber hinaus in zeitlicher Dimension, da der steuerpflichtige Rentenanteil bis 2040 jährlich zunimmt und sich daher Gerechtigkeitsfragen ergeben, die folgende Generationen betreffen. Konkret ging es um die Frage der Doppelbesteuerung gesetzlicher und privater Renten.
Ist diese Steuerart immer gerecht, wenn ein und derselbe Sachverhalt beim Leistungserbringer und Leistungsempfänger umsatzsteuerlich unterschiedlich beurteilt werden und dies dann zu einer Doppelbelastung führen kann? Über den Mythos der Neutralität bei der Umsatzsteuer.
Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, Missbrauch zu verhindern und für Steuergerechtigkeit zu sorgen. Doch Der Schuss ging daneben. Tatsächlich bestehen unions- und verfassungsrechtliche Bedenken, die zu einer höchstrichterlichen Überprüfung führen dürften.
Ein Dauerbrenner für die Kritiker ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Keine Steuerart stand über die letzten Dekaden so permanent in der Kritik wie die Besteuerung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten oder aufgrund eines Todesfalls.
Indien hat zum 1. Oktober 2021 Die Rolle rückwärts gemacht und die rückwirkende Anwendung eines Steuergesetzes von 2012 aufgehoben. Das Gesetz stellte die indirekte Veräußerung von Anteilen an indischen Unternehmen steuerpflichtig, mit Rückwirkung für Vorgänge bis 1961.
Festsetzung nach Kassenlage: Von Politik und Justiz nahezu ignoriert, haben die Kommunen weitgehend freie Hand, über die auf vielfach unhaltbaren Hebesätzen basierenden Grundsteuereinnahmen ihre Haushaltslöcher zu stopfen. Weitere Beiträge und Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter www.datev-magazin.de/grundsteuer sowie unter www.datev.de/grundsteuer.
Es ist Zeit für pragmatische Lösungen. Die oft propagierte Neutralität bei umsatzsteuerlich relevanten Vorgängen, lässt sich nur realisieren, wenn bei divergierender Rechtsauffassung stets das Finanzamt des Leistungserbringers für die umsatzsteuerliche Beurteilung des Sachverhalts, etwa im Wege einer Verwaltungsanweisung, zuständig wäre.
Quelle: DATEV
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